Allgemeines Zivilrecht
Die Beratung im allgemeinen Zivilrecht umfasst im Wesentlichen die Ansprüche von Personen oder Personengesellschaften gegen andere Personen oder Personengesellschaften.
Rechtsgebiete im allgemeinen Zivilrecht können beispielhaft folgende sein:
• Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Arbeitsrecht
• Erbrecht und Schenkung
• Insolvenzrecht
• Kaufrecht
• Miet- und Pachtrecht
• Privates Baurecht
• Reiserecht
• Straßenverkehrsrecht
• Zwangsvollstreckungsrecht