Erbrecht

Erbrecht und Testamentsberatung

Mit dem Bereich des Erbrechts werden wir alle früher oder später einmal konfrontiert. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

Wir erläutern Ihnen in diesem Zusammenhang gerne die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge und wie Sie die von Ihnen gewünschten Ergebnisse erzielen können. Weiterhin, wann Sie ein notarielles und wann Sie ein eigenhändiges handschriftliches Testament abfassen können, wie Sie Ihre Pflichtteilsansprüche durchsetzen und auch, welche Rechte und Möglichkeiten Sie im Rahmen einer Erbengemeinschaft haben.

Auch sind wir Ihnen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften behilflich. Hier zeigt sich oft, dass in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Miterben bereits bestehende Differenzen wieder beseitigt und eine gemeinsame Lösung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gefunden werden kann.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Tätigkeiten eines Testamentsvollstreckers, wenn Sie sich bei der Abfassung Ihres Testaments dazu entschließen sollten, Ihren letzten Willen durch die Benennung eines Testamentsvollstreckers vollzogen zu wissen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe und sorgt dafür, dass Ihre letztwilligen Verfügungen nach Ihrem Tode zur Ausführung gebracht werden.