Für Privatpersonen
Gerade Privatpersonen haben regelmäßig Bedarf an anwaltlichen Beratungsleistungen. Wir vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht oder gegenüber anderen Personen oder Unternehmen. Aber auch außergerichtlich besteht Beratungsbedarf, so etwa vor Abschluss von:
• Mietverträgen
• Arbeitsverträgen
• Kaufverträgen
• Bauverträgen
• bis zur testamentarischen und erbrechtlichen Gestaltung und Beratung.
Dabei können gegebenenfalls optimale Problemlösungen individuell entwickelt werden. Hier kann unter Umständen eine Erstberatungsgebühr ausreichen, um in einem ersten Gespräch wichtige Fragen abzuklären, Gefahren aufzuzeigen und zu beseitigen.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kann die Beratung auch unter den Versicherungsschutz fallen, so dass die Kosten von der Rechtsschutz-Versicherung voll erstattet werden können. Hierzu sollten Sie vor Beginn des Beratungsgesprächs eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutz-Versicherung eingeholt haben.