Privates Baurecht

Privates Baurecht

In den letzten Jahren haben die Streitigkeiten zwischen Bauherren und den beauftragten Handwerkern erheblich zugenommen.

Die Bauherren rügen im wesentlichen Mängel der Handwerker. Die Handwerker ihrerseits begehren oft die vereinbarte Vergütung.

Hier beraten wir die Bauherren hinsichtlich ihrer Mängelrügen und wie sie sich gegebenenfalls gegen die Werklohnforderungen der Handwerker zur Wehr setzen können.

Aber auch die Handwerker, die ihren Werklohn vom Bauherren fordern, werden hier ausführlich beraten.